Fragen und Antworten zu den Hengstkörungen für Berberpferde und Araber-Berber:
Was ist eine Hengstkörung?
Eine Hengstkörung ist eine Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung bei der ein Hengst in einer Exterieurbeurteilung von einer Jury nach verschiedenen Kriterien benotet wird. Die Zusammenstellung der Jury erfolgt nach den Regeln des Zuchtbuchs.
Die Körung ist eine Voraussetzung für einen Hengst, um in das Hengstbuch I eingetragen zu werden.
Nach bestandener Körung erfolgt die vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I unter Voraussetzung, dass der Hengst in einem gewissen Zeitrahmen eine Hengstleistungsprüfung absolviert.
Die Eintragung in das Hengstbuch I bedeutet, dass eine Selektion stattgefunden hat, die dazu beitragen soll, das Zuchtziel der Rasse zu erreichen.
Was gehört zu einer Körung?
Die Körung besteht aus folgenden Elementen:
- Freilaufen in der Halle
- Vorstellung auf hartem Boden
- Vorstellung im Dreieck
- Ring der Kandidaten der gleichen Rasse (und ähnlicher Rassen, wenn nicht ausreichend Kandidaten) zur Ergebnisverkündung
Wann ist die Körung?
Es gibt zwei Körtermine :
Hauptkörung
Im Herbst (meist am ersten Novemberwochenende) findet die Hauptkörung statt. Sie dauert zwei Tage. Die Hauptkörung ist vorgesehen für Hengste, die noch nicht in einer anderen Zuchtorganisation gekört wurden.
Damit ein Hengst in das Hengstbuch I eingetragen werden kann, muss ein Richter aus der Liste des Ursprungszuchtbuches (OMCB-Richter) anwesend sein.
Wichtig: damit rechtzeitig ein Richter organisiert werden kann, sollten die Besitzer sich frühzeitig an den BzRP oder das Rheinische Pferdestammbuch wenden.
Nebenkörung
Die Nebenkörung findet meist zu Beginn März statt. Sie ist vorgesehen als Anerkennungskörung für Hengste, die schon bei einer anderen Zuchtorganisation in Anwesenheit eines OMCB-Richters gekört wurden. Um in das Hengstbuch I des Rheinischen Pferdestammbuches eingetragen zu werden, müssen auch diese Hengste vorgestellt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, noch einmal zusätzliche Richter zu laden.
Welche Bedingungen gelten für die Eintragung in das Hengstbuch I?
Auszug aus dem Zuchtprogramm:
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste
- deren Vater entweder im Hengstbuch I oder im Vorbuch der Besonderen Abteilung oder in einem entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der zugelassenen Rassen einer Züchtervereinigung eingetragen ist
- deren Vater von einem Rassefachrichter mindestens einmal auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung, die die Rasse betreut, gekört wurde,
- deren Mutter im Stutbuch I oder II oder im Vorbuch der Besonderen Abteilung oder in einem entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches derselben Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen ist,
- die von einem Rassefachrichter mindestens einmal auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung, die die Rasse betreut, gekört wurden,
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
- die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach §22 der allgemeinen Bestimmungen zum Zuchtprogramm mindestens eine Durchschnittsbewertung von 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (§21 Nr. 4 c und d allgemeine Bestimmungen zum Zuchtprogramm) aufweisen,
- die gemäß § 902f in einer Hengstleistungsprüfung eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf.
Zusammenfassend sind folgende Bedingungen notwendig:
- Der Hengst muss älter als zwei Jahre sein
- Der Vater muss in ein Zuchtbuch für Berberpferde eingetragen sein.
- Der Vater muss von einem OMCB-Richter gekört sein.
- Die Mutter muss in ein Zuchtbuch für Berberpferde eingetragen sein.
- Der Hengst muss selber von einem OMCB-Richter gekört sein
- Der Hengst muss im Rheinischen Pferdestammbuch gekört sein
- Der Hengst muss identifiziert werden (Equidenpass, Mikrotransponder usw.)
- Der Hengst muss eine bestimmte Bewertungsnote erreichen
- Der Hengst muss bestimmte Gesundheitskriterien erfüllen.
- Der Hengst muss eine gerittene Prüfung absolvieren
Für Hengste, die in einem Ursprungsland initial (neu) in das Zuchtbuch eingetragen wurden, deren Eltern somit nicht registriert sind, gelten ansonsten die gleichen Regeln. Diese Hengste werden in das Vorbuch I der besonderen Abteilung eingetragen. Die Nachzucht solcher Hengste kann in die Hauptabteilung eingetragen werden.
Wann muss die Hengstleistungsprüfung absolviert werden?
Die gerittene Prüfung findet nicht gleichzeitig mit dem Körtermin statt.
Diese Leistungsprüfung kann in Abstimmung mit dem BzRP und dem Rheinischen Pferdestammbuch terminiert werden, wenn Ihr Hengst gekört wurde.
Gleich in welchem Alter der Hengst zur Körung vorgestellt wurde, sollte die Hengstleistungsprüfung zeitnah nach positiver Körung absolviert werden.
Da die Zielgruppe für die Leistungsprüfung fünfjährige Pferde sind, wurde Hengsten, die beispielsweise schon dreijährig gekört wurden, eine Frist gelassen, die Leistungsprüfung bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zu absolvieren.
Älteren Hengsten kann eine Frist bis 24 Monate nach dem Körtermin gewährt werden.
Sollte diese Frist überschritten werden, so wird der Hengst in das Hengstbuch II herabgestuft, bis die Leistungsprüfung durchgeführt wurde.
Für Hengste, die sich zu einer Anerkennungskörung präsentieren, ist die Eigenleistungsprüfung nicht obligatorisch.
Wer organisiert die OMCB-Richter?
Das Rheinische Pferdestammbuch kann auf Grund seiner Struktur sich nicht um die Organisation der OMCB-Richter kümmern. Da dies neben dem administrativen Aufwand auch zusätzliche Kosten verursacht, wurde - auf Vorschlag der OMCB - unter anderem zu diesem Zweck der BzRP e.V. gegründet.
Damit der BzRP diese Aufgabe geordnet planen und durchführen kann, sollten sich die Hengstbesitzer frühzeitig an den BzRP richten. Das Rheinische Pferdestammbuch informiert den BzRP über jede Hengstanmeldung. Um jedoch Verzögerungen zu vermeiden, ist es empfohlen, sich im Vorfeld an den BzRP zu wenden.
Wie viele Hengste müssen mindestens teilnehmen?
Um die Kosten der OMCB-Richter für die Hengstbesitzer möglichst gering zu halten, sollten mehrere (mindestens drei) Kandidaten vorgestellt werden. Davon abgesehen erhöht dies die Attraktivität des Wettbewerbs und hat den Vorteil, dass Richter und Zuschauer Vergleiche anstellen können.
Da auf der Nebenkörung im Frühjahr keine zusätzlichen Richter geladen werden müssen, ist keine Mindestzahl notwendig.
Muss ein Hengstbesitzer Mitglied im BzRP sein?
Die Hengstbesitzer müssen nicht Mitglied im BzRP sein. Allerdings sind die Kosten dann höher, so dass eine Mitgliedschaft sich lohnen könnte.
Natürlich kann man sich im Vorab ausführlich beraten lassen, ohne dass eine Mitgliedschaft notwendig ist.
Was ist der Unterschied zwischen Hengstbuch I und Hengstbuch II?
Im Hengstbuch I befinden sich die Tiere, die am Zuchtprogramm des Rheinischen Pferdestammbuches teilnehmen und den entsprechenden Selektionsmaßnahmen genügen. Sie dienen dazu, das Zuchtziel weiter zu verfolgen. Diese Tiere werden in die Hengstliste des BzRP aufgenommen.
Mit dem Ziel sich mit den Zuchtverbänden der anderen Länder zu harmonisieren und der Rasse besser gerecht zu werden haben das Rheinische Pferdestammbuch und die dort aktiven Züchter von Berberpferden beschlossen, die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches OMCB im eigenen Zuchtprogramm zu bestärken.
Wenn ein Züchter einer Pferderasse ernsthaft zur nachhaltigen Entwicklung „seiner“ Rasse beitragen will, so kann es nur in seinem Sinne sein, diese Grundsätze einzuhalten, auch wenn dies möglicherweise einen gewissen organisationalen und finanziellen Aufwand mit sich bringt.
Im Hengstbuch II können die Hengste eingetragen werden, die diesen Bedingungen nicht genügen.
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