Sonntag, 04. September 2011 |
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3. Historische Auflistung: Einrichtung von Staatsgestüten und Zuchtbuch1877: Mit der Gründung des ersten Staatsgestütes kam es für das Berberpferd erstmalig zu einer konsequenten Registrierung der Pferde und zur Aufzeichnung der Abstammung.
Das trifft jedoch nur für den Teil der Pferde zu, die im Staatsgestüt und in dessen Nähe stationiert waren, denn gleichzeitig wurde natürlich in den anderen Regionen die Zucht auf Basis der individuellen Beurteilung weitergeführt. Somit wurde nur ein kleiner Teil der gesamten Population im Zuchtbuch registriert. Diese Situation hat sich bis heute nicht geändert. 1880: 19. März 1914: 21. Februar 1941: 4. August 1965: Alle Pferde mit Berber-Vorfahren werden ab diesem Zeitpunkt in die französischen Register für Araberpferde oder Anglo-Araber eingetragen. 1978: 1987: 20.-22. Juni 1987: 1988: (Offizielles Staatsblatt vom 17.04.1988 Seite 5134) Bis 1993 wurde der Araber-Berber in der französischen Zuchtbuchordnung überhaupt nicht erwähnt. Erst ab 1994 wurde er als Sektion innerhalb der Zuchtbuchordnung für Berberpferde definiert. Gleichwohl wurden schon vorher Zuchtbescheinigungen ausgestellt, die einen Blutanteil des Arabers auswiesen.
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