Welche Pferde erhalten die Rassebezeichnung Berberpferd oder Araber-Berber? |
Fragen zum Zuchtprogramm | |||
Jedes Fohlen, das seinen Rassenachweis durch die Vererbung seiner Eltern erhält, wird in ein Geburtenregister eingetragen. Es bekommt eine Zuchtbescheinigung, in der die Abstammung und die Rassebezeichnung festgehalten sind. Dies wird überall auf der Welt, wo Zuchtbücher geführt werden, so gehandhabt und ist gültig für alle Pferderassen, auch für das Berberpferd. (Zuchtbuchordnung der OMCB – Artikel 7 „Inscription au titre de l’ascendance“).
In den Ursprungsländern des Berberpferdes gibt es jedoch eine weitere Möglichkeit in die Rasse aufgenommen zu werden, denn das Zuchtbuch für Berberpferde ist dort geöffnet. Dies bedeutet, dass Tiere, die nicht registriert sind und somit keine Zuchtbescheinigung besitzen, einer Rassekommission vorgestellt werden können. Diese Kommission beurteilt, ob das vorgestellte Tier dem äußerlichen Erscheinungsbild der Rasse entspricht. (Zuchtbuchordnung der OMCB – Artikel 7 „Inscription à titre initial“).
Die Ursprungsländer führen neben ihrem Geburtenregister (« registre des chevaux inscrits au titre de l’ascendance ») ein gesondertes Register der Initialeintragungen („Registre des chevaux inscrits à titre initial“). Die Tiere, die dort eingetragen werden erhalten ein Identifikationsdokument und die Rassebezeichnung entweder als Berberpferd oder als Araber-Berber mit angenommenen 50% Blutanteil. In dem Identifikationsdokument wird – an Stelle der Abstammung - der Vermerk „inscrit à titre initial“ (Initialeintragung) angebracht, wodurch die Zugehörigkeit zu diesem Register bestätigt wird.
Hervorzuheben ist, dass diese Tiere die Rassebezeichnung ausschließlich auf Grund einer äußerlichen Begutachtung führen. Der Gesamtbestand der Tiere setzt sich zusammen aus dem Geburtenregister und den Initialeintragungen.
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