Warum gibt es Unterabteilungen für das Zuchtbuch? |
Fragen zum Zuchtprogramm | |||
Für diese Frage ist die Richtline der EU 98/78 ausschlaggebend: „Ein Zuchtbuch sollte in verschiedene Abteilungen und Klassen unterteilt werden können, damit bestimmte Tiere nicht ausgeschlossen werden“. Diese Unterteilung geschieht anhand von Leistungs- und Abstammungskriterien.
Die Unterteilung im vorliegenden Zuchtprogramm berücksichtigt den Grundsatz der OMCB, dass Hengste für die Zucht nur zugelassen sind, wenn sie mindestens einmal von einem Rassefachrichter der OMCB gekört wurden.
Das Ziel dieses Zuchtprogrammes ist, die Selektion zur Verbesserung der Rasse zu fördern und dabei sowohl der Europäischen Gesetzgebung wie auch den Grundsätzen des Ursprungszuchtbuches zu genügen.
Deshalb wurde folgende Unterteilung eingerichtet:
Hengste: Hauptabteilung Hengstbuch I Hengste, die nach entsprechenden Regeln in einem anderen Zuchtbuch gekört wurden (Europa oder Ursprungsländer) müssen sich nur bei einer Anerkennungskörung vorstellen, bei der die Anwesenheit eines Rassefachrichters nicht erforderlich ist. Der BzRP als Rasseverband stellt den Zuchtorganisationen eine Liste zur Verfügung, auf der diese Hengste geführt sind. Züchter können sich ebenfalls beim BzRP erkundigen.
Hengstbuch II
Anhang
Besondere Abteilung Vorbuch I Jedoch müssen auch diese Hengste die oben genannte Vorgabe des Ursprungszuchtbuches erfüllen.
Vorbuch II
Stuten: Hauptabteilung Stutbuch I
Stutbuch II
Stutbuch III
Anhang
Besondere Abteilung Vorbuch
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