Im Grund ist diese Frage falsch gestellt: Da der Araber-Berber eine Sektion innerhalb des Zuchtbuches für Berberpferde bildet, gehört er zum Berberpferd. Der Araber-Berber ist ein Berberpferd, mit einem gewissen Blutanteil des Vollblutarabers.
Wenn dieser Blutanteil verschwindend gering ist, so kann das Pferd in die Sektion der Berber eingetragen werden, was bedeutet, dass der Fremdblutanteil nicht mehr berücksichtigt wird.
Da das Ursprungszuchtbuch hierzu keine Grenze definiert hat, steht es den Zuchtverbänden frei, selber sinnvolle Grenze einzusetzen. In Frankreich kann ein Pferd mit weniger als 2% Araberanteil in die Sektion der Berber kommen, im Rheinischen Pferdestammbuch wird ein Pferd mit weniger als 1,57% in die Sektion der Berber eingetragen.
Diese Vorgehensweise kann unter anderem folgenderweise begründet werden:
- Wenn kein Limit festgesetzt ist, so bedeutet dies, dass der Blutanteil unendlich geteilt werden kann. Beispielsweise 0,1 % in der 10. Generation wenn ein Araber-Berber mit 50% AV und dessen Nachkommen systematisch mit Berberpferden gekreuzt werden. Es ergibt keinen Sinn, solch ein Pferd noch als Araber-Berber zu bezeichnen.
- Das Ursprungszuchtbuch hat zwei Sektionen definiert. Aber es wird in keinster Weise erwähnt, dass diese Sektion getrennt sind. Dies bedeutet, dass bei genügend kleinem AV-Anteil ein Pferd in die Sektion der Berber eingetragen werden kann.
- Betreffs des Exterieurs: Wohlwissend, dass der Berber dominant im Ausdruck ist, welcher Richter, Züchter oder andere Experte könnte die Präsenz eines so geringen Anteiles bestätigen oder bestreiten?
- In Bezug auf die Genetik ist ein so geringer Anteil vollständig zu vernachlässigen, denn ein Pferd mit einem Araber-Anteil von 0.79 % besitzt rechnerisch einen Berberanteil von 99,21%!
- Ein Araber-Berber in der ersten Generation – sei es als Neueintragung (cheval inscrit à titre initial) oder als Ankreuzung von Berberpferd mit Arabischem Vollblut – hat grundsätzlich einen AV-Anteil von 50%. Um auf einen Anteil von 1,57% zu kommen, müssen über 6 Generationen hin Berberpferde ohne Araberanteil eingekreuzt werden. Bei der Entstehung einer Pferderasse wird das Zuchtziel nach 7 Generationen als „fixiert“ angesehen, was bedeutet, dass ein Anteil von weniger als 1,57 % Fremdblut vernachlässigt wird.
- Bis auf wenige Ausnahmen in den Linien der algerischen Berberpferde, kann kein Berberpferd auf eine vollständige Abstammung über sieben Genrationen zurückblicken. Wer kann garantieren, dass unter den zahlreichen Berberpferden, die neu in die Rasse eingetragen wurden, nicht doch ein Anteil von Fremdblut existiert?
- Daraus kann man folgern: Gibt es wirklich Berberpferde mit einem Nullanteil Fremdblut? Das kann man wohl schwer bestätigen. Aber das Gegenteil wird durch die ganze Geschichte des Berberpferdes bewiesen. Die Anwesenheit von 2% Araber-Blut, schadet keinem Berberpferd. Letztendlich ist es oft der Araber, der dem Araber-Berber zu einem Pedigree verhilft. Eine lückenhafte Abstammung lässt genetisch deutlich mehr Fremdblut zu. Und dies könnte auch anderes Blut sein als das des Vollblutarabers.
- In den Ursprungsländern wird der Araber-Blutanteil schon bei weit höheren Werten vernachlässigt. Warum sollten wir das nicht tun?
- Letzendlich muss man sich bewusst sein: in den Ursprungsländern ist das Zuchtbuch geöffent für Neueintragungen die keinerlei Abstammung vorweisen können. Weshalb sollte man unterbinden, dass ein Pferd, das 99% Berberblut nachweisen kann, nicht auch in die Sektion der Berberpferde kommt?
Nach diesen Ausführungen erlauben wir uns die Frage: Welchen Sinn ergäbe eine Trennung der beiden Sektionen?
Wir finden hierfür keine schlüssige Erklärung!
|