Am 21. März 2011 wurde im Rheinischen Pferdestammbuch das neue Zuchtprogramm für Berberpferde verabschiedet.
Einige Sachverhalte hatten wir schon mehrfach angesprochen, anderen Züchtern sind sie vielleicht neu oder unbekannt und werfen Fragen auf.
Deshalb werden hier die wichtigsten Fragen beantwortet. Selbstverständlich wird die Liste der Fragen und Antworten noch weiter ausgebaut.
Gerne können Sie uns Ihre Meinung zukommen lassen
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oder über die verschiedenen Punkte im Forum für Berberpferde mit anderen Leuten diskutieren.
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Warum sollte der Einfluss von arabischem Blut in Europa kontrolliert werden? |
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- In Europa ist der Bestand an Vollblutarabern nicht mit dem im Maghreb vergleichbar: weder im Modell, der Abstammung, dem Typ und auch nicht in der Verwendung. In Europa kommen die Vollblutaraber aus aller Welt (Russland, USA, Polen, Schweden) und werden mit sehr unterschiedlichen Zuchtzielen gezogen.
- Die arabischen Pferde, die in Europa zu Kreuzungszwecken verwendet werden, sind auf europäischem Boden gezogen. Das Klima, der Boden und die Methode der Aufzucht unterscheiden sich stark von den nordafrikanischen Gegebenheiten. Dies bringt für die Nachzucht die Gefahr einer starken Abweichung vom Zuchtpferd aus den Ursprungsgebieten mit sich, insbesondere im Vergleich mit Zuführung von neuem Blut aus den Ursprungsländern.
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Zuchtbuch und Rasse, was ist der Unterschied? |
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Definition von Zuchtbuch und Rasse
Um die Zusammenhänge zwischen einem Berberpferd, einem Araber-Berber und dem Zuchtbuch für Berberpferde zu verstehen, ist es wichtig, zwischen Rasse und Zuchtbuch klar zu trennen.
Ein Zuchtbuch ist ein gesetzlich festgelegter Begriff. Das Tierzuchtgesetz definiert unter dem Begriff des Zuchtbuches:
„ ...ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Buch der Zuchttiere eines Reinzuchtprogramms zu ihrer Identifizierung und zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen.“ (TierZG §2 Begriffsbestimmungen, Punkt 4 )
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Kann ein Pferd in ein anderes Zuchtbuch eingetragen werden? |
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Wenn ein Pferd – nach Geburt oder als Initialeintragung - in ein Zuchtbuch eingetragen wird, dann erhält es eine Zuchtbescheinigung von demjenigen Zuchtverband, der diese Eintragung durchführt.
In Europa wie auch in den Ursprungsländern des Berberpferdes ist die Zuchtbescheinigung wie auch der Identitätsnachweis eines Pferdes im selben Dokument enthalten – dem Equidenpass.
Die Zuchtbescheinigung soll die Zugehörigkeit eines Pferdes zu seinem Zuchtbuch wiedergeben.
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Ist eine Besondere Abteilung nicht diskriminierend für die Zucht? |
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Nein, denn Diskriminierung bedeutet Benachteiligung, Herabwürdigung.
Tiere, die in ein Vorbuch der Besonderen Abteilung eingetragen wurden haben die gleichen Rechte, die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie die Tiere aus der Hauptabteilung.
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Warum eine Besondere Abteilung mit Vorbuch? |
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Was für die Tiere mit Abstammung selbstverständlich scheint, gilt jedoch ebenfalls für die Tiere, die keine Abstammung besitzen. Eine Zuchteintragung ist nicht zu verwechseln mit der Initialeintragung. Bei einer Initialeintragung erhält – wie vorher beschrieben – ein Tier ein Identifikationsdokument mit Rassebezeichnung. Bei einer Zuchteintragung in Deutschland wird ein Vermerk in dieses Dokument eingebracht, dass das Tier zu Zuchtzwecken eingetragen wurde.
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Welche Voraussetzung gibt es für den Einsatz zur Zucht? |
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Für Hengste gilt in den Ursprungsländern folgendes: Wenn ein Hengst ein entsprechendes Alter erreicht hat, so muss er, um zur Zucht verwendet zu werden, von einer Körkommission selektioniert werden. Dies gilt ohne Unterschied für alle Hengste, ob sie aus dem Geburtenregister stammen oder aus dem Register der Initialeintragungen.
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Welche Pferde erhalten die Rassebezeichnung Berberpferd oder Araber-Berber? |
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Jedes Fohlen, das seinen Rassenachweis durch die Vererbung seiner Eltern erhält, wird in ein Geburtenregister eingetragen. Es bekommt eine Zuchtbescheinigung, in der die Abstammung und die Rassebezeichnung festgehalten sind. Dies wird überall auf der Welt, wo Zuchtbücher geführt werden, so gehandhabt und ist gültig für alle Pferderassen, auch für das Berberpferd. (Zuchtbuchordnung der OMCB – Artikel 7 „Inscription au titre de l’ascendance“).
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